Geprüft am 14. September 2026
Spanien Digital-Nomad-Visum 2026: Voraussetzungen und Antrag
Spaniens Regelung für internationale Telearbeit ermöglicht berechtigten Nicht-EU-Staatsangehörigen, in Spanien zu leben und überwiegend für ausländische Organisationen zu arbeiten.
Kurzüberblick
| Kategorie | Bedeutung |
|---|---|
| Für wen geeignet | Die Regelung gilt für Drittstaatsangehörige, die über Computer- und Telekommunikationssysteme aus der Ferne arbeiten. Beschäftigte dürfen nur für Unternehmen außerhalb Spaniens tätig sein. Selbstständige dürfen spanische Kunden bedienen, jedoch höchstens im Umfang von 20% ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit. |
| Einreise, Steuern und Versicherung | Das im Ausland beantragte Visum gilt normalerweise bis zu einem Jahr oder für den kürzeren Arbeitszeitraum. Wer sich legal in Spanien aufhält, kann eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu drei Jahre beantragen. |
| Monatsbudget | Die Hauptperson muss monatliche Mittel von mindestens 200% des spanischen gesetzlichen Mindestlohns nachweisen. Für mitreisende Angehörige gelten höhere Beträge. Den aktuellen Eurobetrag immer bei dem zuständigen Konsulat prüfen. |
| Vor der Buchung | Aus dem Ausland erfolgt der Visumantrag beim zuständigen spanischen Konsulat. Bei legalem Aufenthalt in Spanien wird die Aufenthaltserlaubnis bei der Einheit für Großunternehmen und strategische Gruppen beantragt. Termine, Übersetzungen und Beglaubigungen vorher bei der konkreten Stelle prüfen. |
Einreise, Steuern und Versicherung
Die Regelung gilt für Drittstaatsangehörige, die über Computer- und Telekommunikationssysteme aus der Ferne arbeiten. Beschäftigte dürfen nur für Unternehmen außerhalb Spaniens tätig sein. Selbstständige dürfen spanische Kunden bedienen, jedoch höchstens im Umfang von 20% ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit.
Praktische Zusammenfassung, keine Rechts-, Einwanderungs- oder Steuerberatung. Anforderungen und Schwellenwerte können sich ändern.
Einreise, Steuern und Versicherung
Das im Ausland beantragte Visum gilt normalerweise bis zu einem Jahr oder für den kürzeren Arbeitszeitraum. Wer sich legal in Spanien aufhält, kann eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu drei Jahre beantragen.
Monatsbudget
Die Hauptperson muss monatliche Mittel von mindestens 200% des spanischen gesetzlichen Mindestlohns nachweisen. Für mitreisende Angehörige gelten höhere Beträge. Den aktuellen Eurobetrag immer bei dem zuständigen Konsulat prüfen.
Geprüft am 14. September 2026. Redaktionelle Schätzwerte auf Basis der verlinkten Datensätze; aktuelle Preise und Regeln immer live prüfen.
Remote-Work-Setup
Erforderlich sind ein anerkannter Hochschul- oder Postgraduiertenabschluss, eine anerkannte Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung. Reglementierte Berufe können eine spanische Anerkennung verlangen.
Das ausländische Unternehmen muss eine echte, fortlaufende Tätigkeit ausüben. Das Arbeits- oder Auftragsverhältnis muss seit mindestens drei Monaten bestehen; außerdem muss Remote-Arbeit aus Spanien nachweislich möglich sein.
Vor der Buchung
Typisch sind gültiger Pass, Formular und Gebühr, Nachweise zu Vertragsbeziehung, Unternehmenstätigkeit und Remote-Erlaubnis, Qualifikation, finanziellen Mitteln, Krankenversicherung, Führungszeugnissen und Sozialversicherung. Ausländische öffentliche Urkunden können Apostille und vereidigte spanische Übersetzung benötigen.
Vor der Buchung
Aus dem Ausland erfolgt der Visumantrag beim zuständigen spanischen Konsulat. Bei legalem Aufenthalt in Spanien wird die Aufenthaltserlaubnis bei der Einheit für Großunternehmen und strategische Gruppen beantragt. Termine, Übersetzungen und Beglaubigungen vorher bei der konkreten Stelle prüfen.
Weiterplanen
Nach Genehmigung sind Karte oder Registrierung abzuschließen. Steuerwohnsitz, Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Betriebsstättenrisiken sollten vor dem Umzug individuell geprüft werden.
Vor der Buchung
- Einreiseregeln für den eigenen Pass prüfen.
- Monatspreis inklusive Gebühren berechnen.
- Speedtest der Unterkunft anfordern.
- Schreibtisch, Lärm und Backup-Daten prüfen.
- Versicherung, Flüge und Freizeit extra planen.
Quellen und Prüfdatum
Praktische Zusammenfassung, keine Rechts-, Einwanderungs- oder Steuerberatung. Anforderungen und Schwellenwerte können sich ändern.
Weiterplanen
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